Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere psychosozialer, emotionaler, psychomotorischer Funktionen und Funktionen der Wahrnehmung und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe am Sozialen Leben. z.B
Angsterkrankungen, Verhaltensstörungen
Therapeutische Ziele die verfolgt werden:
(Diese Informationen sind Auszüge aus der Heilmittel-Richtlinie)
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe. Unter anderem hat sich die motorisch-funktionelle Behandlung bei folgenden Krankheitsbildern bewährt:
Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere
(Diese Informationen sind Auszüge aus der Heilmittel-Richtlinie)
Ein Hirnleistungstraining oder eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere kognitiver Schädigungen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.
Einige typische Krankheitsbilder sind z. B.
Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere:
(Diese Informationen sind Auszüge aus der Heilmittel-Richtlinie)
Rezepte über die gesetzliche Krankenkasse kann ich über meine Kooperationspraxis "Ergotherapie Nikolai Krauß" abrechnen!
(bitte achte darauf, dass "Hausbesuch" auf dem Rezept angekreuzt ist)!
Die Kosten der Behandlung werden zum größten Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten zahlen lediglich einen Eigenanteil von 10 EUR Rezeptgebühren plus 10% des gesamten Rezeptwertes. Eine Zuzahlungsbefreiung musst Du mit deiner zuständigen Krankenkasse besprechen.
80,- Euro / 60 min.
70,- Euro / 30 min.
70,- Euro / 30 min.
50,- Euro / einmalig zu Beginn
125,- Euro / max. 2 Seiten
Ich behandle auch Privatpatienten und rechne wie folgt ab:
(falls deine Private Versicherung die Rechnung nicht übernehmen möchte hier ein Urteil vom BGH dazu:
Die MB/KK 1976 (Musterbedingungen Krankenkasse 1976) sehen in § 1 Absatz 2 Satz 1 und 5 Absatz 2 MB/KK 1976 sowie in den Tarif-Bedingungen und in späteren Allgemeinen Krankenversicherungs-Bedingungen (AVB) vor, dass alle „medizinisch notwendigen Leistungen“ nach Krankenversicherungs-Vertrag erstattet werden. Viele Versicherer wollen in diese Regelung auch Kostenaspekte einfließen lassen. Dem hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12.03.2003 – IV ZR 278/03 mit aller Deutlichkeit widersprochen. Der BGH führt in seiner Pressemitteilung 31/2003 zu der Entscheidung aus.
„Die Einbeziehung von Kostengesichtspunkten lässt sich aus § 1 Absatz 2 Satz 1 MB/KK im Wege der Auslegung nicht entnehmen. Aus der dafür maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist die Notwendigkeit der Heilbehandlung allein aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Er versteht die Klausel so, dass ihm nicht die Kosten für jede beliebige Heilbehandlung erstattet werden, sondern nur für solche, die objektiv geeignet sind, sein Leiden zu heilen, zu bessern oder zu lindern. Ihm erschließt sich nicht, dass der Versicherer seine Leistungspflicht auf die billigste Behandlungsmethode beschränken will.“
(außerhalb von Glückstadt, Anfahrtspauschale 0,30 Euro
pro Km.)
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